Die Theodor und Agnes Rohl Stiftung unterstützt Bonner Kinder und Jugendliche, die infolge einer Erkrankung schwerstbehindert sind. Förderanträge können formlos bis zum 30. April gestellt werden. Antragsteller müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z.B. Vereine) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sein. Mehr unter www.rohl-stiftung.de
Veröffentlicht am 14. März 2018