Fördermittel für Hospiz- und Palliativarbeit
Die Peter Windeck Stiftung vergibt Fördermittel für die Hospiz- und Palliativarbeit. Unterstützt werden Projekte für Schwerstkranke, Sterbende und deren Angehörige. Antragsteller müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z.B. Vereine) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden) sein. Anträge können bis zum 31. Januar 2019 bei uns eingereicht werden. Die Peter Windeck Stiftung wurde im Jahr 2008 von der verstorbenen Bonner Bürgerin Juliane Karoline Schmitz errichtet. Sie finanziert mit ihrem Stiftungskapital von rund 1,2 Millionen Euro unter anderem das Hospiztelefon Bonn.